Sicherheit im Medienalltag

26. Februar 2026

Ein Teenager und sein Handy – beides kann aktuell kaum mehr getrennt voneinander betrachtet werden - und wahrscheinlich kennen sich viele Jugendliche besser mit den modernen Medien aus als manch ein Erwachsener.

Aber welche Rechte gelten eigentlich im Netz? Wie kommuniziert man, ohne sich strafbar zu machen? Welche Gefahren/Fallen gibt es im Umgang mit den „Neuen Medien“?

Auf all diese komplexen Fragen hatte Herr Füchsle eine Antwort parat, wobei er neben dem „Urheber- und Persönlichkeitsrecht“ auch die Themenfelder „Datenschutz-/sicherheit“ und „Cybermobbing“ anvisierte.

Mit anschaulichen Beispielen erklärte er dabei nicht nur den Unterschied zwischen Gerücht und Lüge/Verleumdung, sondern ging auch auf die Straftatbestände „Beleidigung“, „Bedrohung“, „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ und „Besitz/Anbieten/Ankündigen/Anpreisen/Verbreitung pornografischer Videos“ ein, die einem Jugendlichen bei Anzeige den Weg in die Berufswelt deutlich erschweren können.

Auch was sich hinter den Anglizismen „Cybergrooming“ oder „Cybermobbing“ verbirgt, ist den Schülerinnen und Schülern durch den 2-stündigen Workshop klargeworden.

Ist man selbst Opfer von Beleidigungen, lautet die Antwort der Präventionspolizei: Traut euch, mit einer Vertrauensperson (Eltern, Lehrkräfte, Schulsozialarbeit) zu sprechen und erstattet im Notfall Anzeige, um euch zu schützen und gleichzeitig die (Internet-/Handy-Chat-) Welt friedlicher bzw. im Sinne von GG Art. 1 würdevoller zu machen.

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